Quereinstieg bedeutet, künftig in einem Beruf zu arbeiten, dessen übliche Ausbildung man nicht durchlaufen hat. Das ist kein Sonderweg, sondern in vielen Bereichen der Regelfall – und es wird in einer Stadt mit hoher Nachfrage nach Arbeitskraft eher leichter als anderswo.
Dass solche Wechsel oft misslingen, hat selten mit fehlender Lernfähigkeit zu tun. Drei andere Ursachen kommen immer wieder vor: eine Tür, die von vornherein zu war; eine Übergangsphase, die niemand vorher durchgerechnet hat; und eine Bewerbung, in der die vorhandene Erfahrung unübersetzt bleibt.
Zuerst: ist die Tür überhaupt offen?
Es gibt Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben ist. Dort hilft kein Verhandeln und kein Betrieb, der es gern anders hätte. Dazu gehören unter anderem:
- Pflege und Heilberufe. Wer als Pflegefachkraft arbeiten will, braucht die Ausbildung; daneben gibt es Helfer- und Assistenztätigkeiten mit eigenen, kürzeren Qualifikationen. Für Heilkunde gilt das Heilpraktiker- beziehungsweise Approbationsrecht.
- Zulassungspflichtige Handwerke. Für die in Anlage A der Handwerksordnung aufgeführten Gewerke ist die selbstständige Ausübung an die Meisterprüfung oder eine Ausnahmebewilligung gebunden. Als Angestellter im Betrieb sieht das anders aus als in eigener Firma.
- Rechts- und Steuerberatung. Das Rechtsdienstleistungsgesetz und das Steuerberatungsgesetz ziehen hier enge Grenzen; als Steuerfachangestellter oder in der Sachbearbeitung einer Kanzlei ist ein Einstieg möglich, in der Beratung selbst nicht.
- Personenbeförderung und Sicherheitsdienste. Hier ist nicht die Ausbildung vorgeschrieben, wohl aber ein Nachweis – dazu gleich mehr.
Alles übrige ist grundsätzlich offen. Ob es praktisch offen ist, entscheidet der Arbeitsmarkt.
Wie Sie das in einer Viertelstunde herausfinden
Die belastbarste Auskunft über die Durchlässigkeit eines Berufs geben die Ausschreibungen selbst – nicht Ratgeberlisten und nicht Bekannte. Gehen Sie so vor:
- Suchen Sie in den Stellenangeboten für Quereinsteiger und lesen Sie, in welchen Berufen diese Formulierung überhaupt vorkommt.
- Suchen Sie dann Ihren Wunschberuf und zählen Sie, wie viele der Anzeigen einen Abschluss zwingend verlangen und wie viele eine Einarbeitung anbieten.
- Sehen Sie in der Übersicht aller Arbeitgeber nach, welche Häuser dahinterstehen. Wo eine Marke dauerhaft dieselben Stellen ausschreibt, wird eingelernt – sonst bekäme sie die Stellen nicht besetzt.
Das Ergebnis ist ein Bild vom Stadtgebiet und nicht vom Bundesdurchschnitt, und genau darauf kommt es an.
Wo es in dieser Stadt regelmäßig funktioniert
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit lassen sich einige Muster benennen. In der Gastronomie und Hotellerie wird seit jeher quer eingestellt; wer im Service beginnt, kann sich über Stationen bis zum Restaurantleiter entwickeln, und in der Küche führt der Weg vom Einstieg über die Posten nach oben. In der Logistik und im Bereich Gebäudebetrieb und Facility Management wird angelernt und später nachqualifiziert. Im Vertrieb und im Kundenservice zählt Erfahrung mit Menschen mehr als der Abschluss auf dem Papier. In der IT entscheiden nachweisbare Fähigkeiten und Zertifikate häufig über die Einstellung, nicht das Studienfach.
Umgekehrt gilt: In der Verwaltung des öffentlichen Dienstes und überall dort, wo nach Tarif eingruppiert wird, hängt die Entgeltgruppe am formalen Abschluss. Dort ist der Einstieg möglich, die Einstufung aber niedriger – und sie bleibt es, bis der Abschluss vorliegt.
Die geprüften Zwischenwege
Zwischen "keine Ausbildung" und "volle Ausbildung" liegt eine Reihe von Nachweisen, die in wenigen Wochen zu erreichen sind und eine Tätigkeit überhaupt erst erlauben:
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für bewachende Tätigkeiten, abgenommen von der Industrie- und Handelskammer.
- Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, zusätzlich zur jeweiligen Fahrerlaubnis, für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.
- Ausbildereignung nach der AEVO, wenn Sie später ausbilden wollen – eine kurze Prüfung mit erheblicher Wirkung auf die eigene Position.
- Fachkundenachweise in Bereichen wie Elektrotechnik, Hygiene oder Arbeitssicherheit, die eine bestimmte Tätigkeit freischalten, ohne einen Beruf zu ersetzen.
Diese Nachweise sind nicht das Ziel, aber oft die Eintrittskarte, mit der sich der Rest von innen lösen lässt.
Die Wege zu einem richtigen Abschluss
Über den Betrieb. Sie fangen angelernt an und lernen im Alltag. Das geht am schnellsten und sichert am wenigsten: Die Einstufung bleibt unten, und sobald Sie das Haus verlassen, steht die Frage nach dem Abschluss erneut auf dem Tisch. Tragfähig wird dieser Weg erst mit einer schriftlichen Abrede über die spätere Nachqualifizierung.
Teilqualifizierung. Das Berufsbild wird in Module zerlegt, die Sie nacheinander belegen und einzeln bescheinigt bekommen. Berufstätigkeit und Modul lassen sich verbinden, und am Ende der Reihe kann eine Prüfung stehen.
Umschulung. Eine auf etwa zwei Drittel gekürzte Ausbildung in einem anerkannten Beruf – im Betrieb oder bei einem Bildungsträger, abgeschlossen mit der regulären Kammerprüfung. Ob Agentur für Arbeit oder Jobcenter sie fördern, ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Stelle; holen Sie diese Entscheidung ein, bevor irgendein Vertrag unterschrieben wird.
Externenprüfung. Jahrelange Praxis ohne Papier ist kein Ausschlussgrund: § 45 Abs. 2 BBiG lässt die Zulassung zur Abschlussprüfung zu, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet haben. Im Handwerk regelt das § 37 Abs. 2 der Handwerksordnung. Abgenommen wird die Prüfung von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern oder von der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Wer ohnehin schon die Arbeit macht, kommt auf diesem Weg am schnellsten zum Abschluss.
Zweitausbildung. Sie dauert am längsten und lässt am wenigsten offen. Infrage kommt sie vor allem früh im Berufsleben und dort, wo die Ausbildungsvergütung in dieser Stadt überhaupt zum Leben reicht – was Sie vorher nachrechnen sollten.
Wie sich das alles bezahlen lässt und welche Besonderheit dabei ausgerechnet in Bayern gilt, steht in Weiterbildung und ihre Finanzierung.
Die Rechnung, die hier anders ausfällt
Ein Quereinstieg kostet zunächst Gehalt, weil Sie neu eingestuft werden. In einer Stadt mit hohen Wohnkosten ist das keine Unbequemlichkeit, sondern der häufigste Abbruchgrund. Rechnen Sie deshalb vorher drei Dinge durch:
- Die Länge der Umstellung. Über wie viele Monate zieht sich die Qualifizierung, und welches Einkommen steht in diesen Monaten zur Verfügung – aus Förderung, aus Arbeitslosengeld, aus einer Nebentätigkeit?
- Die Tiefe des Knicks. Wie viel weniger ist es am Anfang, und wann sind Sie wieder auf dem alten Stand? Gleichen Sie die Zahlen mit dem Gehaltsvergleich für den Zielberuf ab.
- Die feste Größe. Miete, Kinderbetreuung und Fahrtkosten sinken nicht mit. Wenn der Abstand zwischen Einkommen und Fixkosten für zwölf Monate zu klein wird, ist der Wechsel nicht undurchführbar – er braucht dann nur eine andere Reihenfolge, etwa den Abschluss neben der bisherigen Stelle.
Die Bewerbung: übersetzen, nicht entschuldigen
Der häufigste Fehler ist, den bisherigen Beruf kleinzureden. Er ist das Einzige, was Sie von allen anderen Bewerbenden unterscheidet.
Übersetzen Sie ihn stattdessen. Wer im Service gearbeitet hat, hat unter Zeitdruck kommuniziert, Beschwerden aufgefangen und Geld verantwortet. Wer in der Produktion war, kennt Dokumentation, Qualitätssicherung und Maschinen – Erfahrung, die einem Industriemechaniker oder einem Servicetechniker unmittelbar zugutekommt. Wer im Handel stand, kennt Ware, Inventur und Personaleinsatz. Sortieren Sie den Lebenslauf so um, dass diese Anteile oben stehen.
Drei Angaben gehören ins Anschreiben: weshalb Sie wechseln, in einem einzigen, nach vorn gerichteten Satz; welche Teile Ihres bisherigen Arbeitstags im Zielberuf wieder vorkommen; und woran Sie gerade arbeiten – ein begonnener Kurs, eine angemeldete Prüfung, eine geplante Umschulung. Der dritte Punkt trennt den überlegten Wechsel vom spontanen. Danach wird auch im Gespräch gefragt, denn eine Einarbeitung kostet den Betrieb Geld, und er möchte wissen, wie lange sie sich rechnet.
Die ersten zwölf Monate
Entscheiden Sie sich für den Betrieb, der einarbeitet, selbst wenn ein anderer mehr zahlt. Diese zwölf Monate sind Ihre eigentliche Qualifikation: Von da an treten Sie nicht mehr als Wechselwillige auf, sondern mit einschlägiger Praxis im Lebenslauf.
Zwei Punkte gehören dabei in den Vertrag. Der erste ist die Regelung zur Probezeit. Der zweite ist jede zugesagte Qualifizierung, und zwar mit Zeitraum, Kostenträger und Freistellung. Was nur mündlich versprochen wurde, ist mit der nächsten Umbesetzung in der Führung verschwunden.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.