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Karriere

Der erste Monat in München: Behördengänge in der richtigen Folge

Wer neu in München anfängt, hat vier Wochen lang zwei Aufgaben gleichzeitig. Welche Behördengänge in welcher Reihenfolge anstehen, welcher davon den Lohn kostet, wenn er liegen bleibt, und wie man beruflich Anschluss findet.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die ersten vier Wochen an einem neuen Ort sind auch deshalb anstrengend, weil zwei Dinge gleichzeitig laufen: die Einarbeitung in eine neue Stelle und der Aufbau einer Existenz in einer fremden Stadt. Das eine findet zu Bürozeiten statt, das andere ebenfalls.

Es hilft, die Behördengänge nicht abzuarbeiten, wie sie einem einfallen, sondern in der Reihenfolge, in der sie voneinander abhängen. Dieser Text sortiert sie – und benennt den einen Punkt, an dem Verzögerung tatsächlich Geld kostet.

Erstens: die Anmeldung

Alles Weitere hängt daran. Buchen Sie den Termin in einem Bürgerbüro, sobald der Einzugstermin feststeht; in München sind freie Termine über Wochen hinweg knapp, und die gesetzliche Frist von zwei Wochen nach dem Einzug läuft unabhängig von der Terminlage. Was Sie mitbringen müssen und welche Fristen gelten, steht in Anmelden in München.

Bei diesem Termin wird auch die Religionszugehörigkeit erfasst. Sie entscheidet über die Kirchensteuer, die in Bayern acht Prozent der Lohnsteuer beträgt. Wer bei der Anmeldung eine Angabe macht, die nicht stimmt, korrigiert sie später mühsam; wer angibt, was zutrifft, hat die Sache erledigt.

Nehmen Sie eine Meldebescheinigung gleich mit. Sie wird an mehreren Stellen verlangt, und ein zweiter Termin dafür ist vermeidbar.

Zweitens: die Steuer-Identifikationsnummer

Das ist der Punkt, an dem Verzögerung Geld kostet. Ihr Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch ab und braucht dafür Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum. Liegen sie nicht vor, wird der Lohn nach Steuerklasse VI abgerechnet – der ungünstigsten überhaupt. Bei einem Münchner Gehalt sind das schnell mehrere hundert Euro netto im Monat.

Das Geld ist nicht verloren: Sobald die Nummer nachgereicht ist, kann der Arbeitgeber die Abrechnung im laufenden Jahr korrigieren, und spätestens die Steuererklärung holt zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Aber bis dahin fehlt es auf dem Konto, und zwar in dem Monat, in dem Kaution, Umzug und Erstausstattung zusammenfallen.

Wer schon einmal in Deutschland gemeldet war, hat die Nummer bereits – sie ändert sich nie. Suchen Sie sie im alten Steuerbescheid oder in einer früheren Lohnabrechnung, bevor Sie sie neu beantragen. Wer aus dem Ausland zuzieht, bekommt sie nach der Anmeldung automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern; das dauert einige Wochen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber in dieser Zeit mit, dass die Nummer beantragt ist – manche Personalabteilungen rechnen dann zunächst mit einer vorläufigen Zuordnung ab.

Drittens: Krankenkasse und Sozialversicherung

Als versicherungspflichtig Beschäftigte wählen Sie Ihre Krankenkasse selbst. Teilen Sie die Wahl Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn mit; andernfalls darf er die Kasse für Sie wählen. Die Kasse stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus, die in die Personalakte gehört.

Die Rentenversicherungsnummer wird bei der ersten Beschäftigung automatisch vergeben; die Krankenkasse meldet Sie an, und die Deutsche Rentenversicherung schickt den Sozialversicherungsausweis zu. Wer schon einmal in Deutschland beschäftigt war, hat auch diese Nummer bereits.

Vergessen Sie die Adressänderung bei den bestehenden Versicherungen nicht – Haftpflicht, Hausrat, Kfz. Bei der Hausratversicherung ändert sich mit dem Umzug nach München regelmäßig die Prämie, und ein Umzug ist oft ein Sonderkündigungsrecht.

Viertens: Konto, Rundfunkbeitrag, Kleinkram

Konto. Ein deutsches Girokonto wird für die Gehaltszahlung und die Miete praktisch vorausgesetzt. Wer Schwierigkeiten hat, eines zu bekommen, hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto; jede Bank mit Privatkundengeschäft muss es auf Antrag einrichten.

Rundfunkbeitrag. Er fällt je Wohnung an, nicht je Person und nicht je Gerät. In einer Wohngemeinschaft zahlt ein Haushalt einmal; klären Sie früh, wer anmeldet und wie geteilt wird. Wer aus einer eigenen Wohnung kommt, meldet die alte ab, sonst läuft der Beitrag doppelt.

Führerschein. EU- und EWR-Führerscheine gelten unverändert weiter. Ein Führerschein aus einem Drittstaat berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nur sechs Monate lang zum Fahren; danach ist eine Umschreibung nötig, je nach Ausstellungsstaat mit oder ohne Prüfung. Die Frist läuft ab dem Wohnsitzwechsel, nicht ab dem Antrag – beginnen Sie früh.

Familienleistungen. Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse, Elterngeld bei der zuständigen Landesstelle. Beim Kindergeld gilt eine Besonderheit: Es wird rückwirkend höchstens für sechs Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer den Antrag ein Jahr liegen lässt, verliert die Hälfte.

Aufenthalt. Drittstaatsangehörige klären Titel, Nebenbestimmungen und Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde. Prüfen Sie, ob Ihr Titel die konkrete Beschäftigung deckt – ein Wechsel des Arbeitgebers kann zustimmungspflichtig sein.

Und dann die Stadt selbst

Behördengänge sind in vier Wochen erledigt, Anschluss zu finden dauert länger. Zwei Dinge helfen dabei mehr als gute Vorsätze.

Das erste ist der Betrieb. Nehmen Sie die ersten Einladungen an, auch die, auf die Sie keine Lust haben. In den ersten Wochen sind Sie der Neuzugang, über den man sich freut; nach drei Monaten sind Sie jemand, der immer absagt. Fragen Sie nach dem Betriebsrat, falls es einen gibt – er ist auch eine Informationsquelle über Dinge, die in keiner Einarbeitungsmappe stehen.

Das zweite ist das Fach. München hat für fast jeden Beruf eine örtliche Struktur: Kammern, Berufs- und Fachverbände, Gewerkschaften, Hochschulnetzwerke, regelmäßige Fachtreffen. Vieles davon ist offen und kostenlos. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern sowie die Handwerkskammer für München und Oberbayern sind für viele Fragen die ersten Adressen – von der Weiterbildung über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen bis zur Existenzgründung.

Für den Rest gilt das Naheliegende: Volkshochschule, Vereine, Nachbarschaftstreffs. Das klingt banal, ist aber in einer Stadt mit hoher Fluktuation der übliche Weg. Wer nur über die Arbeit Kontakte hat, steht bei einem Stellenwechsel wieder am Anfang.

Eine realistische Erwartung

Rechnen Sie damit, dass der erste Monat organisatorisch voll ist und dass einzelne Vorgänge länger dauern, als sie sollten. Planen Sie zwei bis drei halbe Tage für Termine ein und nehmen Sie sie sich frei, statt sie in Mittagspausen zu quetschen. Sprechen Sie das vorher mit Ihrer Führungskraft ab – in einer Stadt, die stark von Zuzug lebt, ist das ein bekannter Vorgang und kein schlechter Einstieg.

Und heben Sie alles auf: Bestätigungen, Bescheide, Terminnachweise. Der größte Teil der Reibung in den ersten Monaten entsteht nicht daran, dass etwas nicht beantragt wurde, sondern daran, dass sich nicht mehr belegen lässt, wann es beantragt wurde.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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