Wer von auswärts nach München kommt, führt zwei Suchen gleichzeitig: eine nach einer Stelle und eine nach einer Wohnung. Beide hängen voneinander ab, und beide verlangen Nachweise, die die jeweils andere erst liefert. Das ist der eigentliche Knoten – und er lässt sich auflösen, wenn man die Reihenfolge bewusst wählt statt sie dem Zufall zu überlassen.
Die kurze Antwort für München: Der Arbeitsvertrag kommt zuerst. Nicht weil Stellen leichter zu finden wären, sondern weil er der Schlüssel zur Wohnung ist – umgekehrt gilt das nicht.
Warum die Wohnung der engere Flaschenhals ist
München hat seit Jahren das höchste Mietniveau aller deutschen Großstädte. Die Zahlen dazu ändern sich halbjährlich und werden oft veraltet zitiert; verlässlich ist die Mechanik dahinter: Auf eine ausgeschriebene Wohnung kommen in beliebten Lagen zweistellige bis dreistellige Bewerberzahlen, und der Vermieter wählt nach Unterlagen aus, nicht nach Reihenfolge des Eingangs.
Auf dem Arbeitsmarkt ist das Verhältnis anders herum. Dieses Portal führt aktuell 2.472 offene Stellen von 893 verschiedenen Unternehmen (Stand: September 2026) – die Auswahl liegt hier bei den Bewerberinnen und Bewerbern, nicht bei der Gegenseite. Das ist der Grund für die Reihenfolge.
Was Vermieter in München sehen wollen
Rechnen Sie mit einer Mappe, nicht mit einer Anfrage. Üblich sind:
Einkommensnachweise. In der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Wer neu anfängt, hat die nicht – dann tritt der unterschriebene Arbeitsvertrag an ihre Stelle, idealerweise mit Angabe von Bruttogehalt und Beginn. Ein Vertrag ohne Befristung wirkt dabei stärker als eine Zusage per E-Mail.
Eine Bonitätsauskunft. Verbreitet ist die Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei. Sie sollte aktuell sein; ältere Auskünfte werden oft nicht akzeptiert.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters. Eine Verpflichtung, sie auszustellen, gibt es nicht – fragen Sie früh, solange das Verhältnis gut ist.
Ausweis und Mieterselbstauskunft. Zur Selbstauskunft: Fragen nach Einkommen, Beruf und Zahl der einziehenden Personen sind zulässig. Fragen nach Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit oder einer Schwangerschaft sind es nicht; eine falsche Antwort darauf berechtigt später nicht zur Anfechtung.
Legen Sie diese Mappe als eine Datei an, bevor Sie die erste Besichtigung haben. Wer sie erst nach dem Termin zusammensucht, ist regelmäßig zu spät.
Die Regeln, die tatsächlich helfen
Bestellerprinzip. Seit 2015 zahlt bei der Vermietung von Wohnraum die Maklercourtage, wer den Makler beauftragt hat – in aller Regel also der Vermieter. Eine Provisionsforderung an Sie als Mieterin oder Mieter ist der Ausnahmefall und begründungsbedürftig.
Kaution. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB) und ist in drei gleichen Monatsraten zahlbar; die erste Rate wird zu Mietbeginn fällig. Eine Forderung, die gesamte Summe vor Schlüsselübergabe zu überweisen, müssen Sie nicht erfüllen.
Mietpreisbremse. In München gilt sie: Bei Wiedervermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Ausnahmen bestehen unter anderem für Neubauten ab Oktober 2014, für umfassend modernisierte Wohnungen und für eine zulässigerweise höhere Vormiete – und der Vermieter muss unaufgefordert Auskunft erteilen, wenn er sich auf eine Ausnahme beruft. Die Regelung ist zuletzt bis Ende 2029 verlängert worden (Stand 2026).
Der Mietspiegel. München führt einen qualifizierten Mietspiegel, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Er ist der Maßstab, an dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch die Mietpreisbremse bemisst. Ihn vor der Vertragsunterschrift zu lesen, kostet eine halbe Stunde und ist die beste investierte Zeit der ganzen Suche.
Kündigungsfrist. Als Mieter kündigen Sie mit drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c BGB). Diese Frist ist wichtig, wenn Sie zunächst übergangsweise wohnen: Sie müssen sie in Ihre Planung einrechnen, und eine kürzere Bindung kann mehr wert sein als eine niedrigere Miete.
Die praktische Reihenfolge
Erstens: Arbeitsvertrag. Bewerben Sie sich, solange Sie noch auswärts wohnen. Eine auswärtige Adresse ist in München kein Ausschlussgrund; die Stadt lebt von Zuzug. Nennen Sie im Anschreiben einen konkreten möglichen Eintrittstermin und erwähnen Sie, dass Sie umziehen werden – das nimmt die Frage vorweg.
Zweitens: Übergangslösung. Suchen Sie eine befristete Unterkunft für die ersten Monate, bevor Sie die Zusage annehmen. Das kann ein Zimmer zur Untermiete, eine möblierte Wohnung auf Zeit oder ein Zimmer in einem Boardinghouse sein. Das kostet mehr als eine reguläre Miete, verschafft Ihnen aber eine Münchner Adresse und Zeit für eine sorgfältige Suche – und aus der Stadt heraus zu suchen ist ungleich einfacher als aus der Ferne.
Drittens: Anmeldung. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, greift die Meldepflicht; dazu brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers. Auch bei einer Unterkunft auf Zeit kann das anfallen. Die Anmeldung wiederum ist die Grundlage für vieles Weitere, von der Steuer-Identifikationsnummer bis zum Anwohnerparkausweis.
Viertens: die dauerhafte Wohnung. Suchen Sie jetzt aus der Stadt heraus, mit Gehaltsabrechnungen in der Hand und mit der Möglichkeit, kurzfristig zu einer Besichtigung zu erscheinen. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Mappe aus dem vorigen Abschnitt ihre Wirkung entfaltet.
Was Sie vom Arbeitgeber erfragen können
Größere Münchner Arbeitgeber wissen, dass der Wohnungsmarkt ihr eigenes Rekrutierungsproblem ist. Manche verfügen über Werks- oder Personalwohnungen, andere über Kontingente in Boardinghäusern, wieder andere zahlen einen Umzugskostenzuschuss oder übernehmen die doppelte Miete für eine Übergangszeit. Nichts davon steht in der Anzeige.
Fragen Sie deshalb spätestens im zweiten Gespräch danach – sachlich und als Teil der Vertragsverhandlung. Was zugesagt wird, gehört in den Vertrag oder in eine schriftliche Nebenabrede. Eine mündliche Zusage über eine Wohnung ist im Streitfall nichts wert.
Erwähnenswert ist außerdem: Wenn Sie den Hauptwohnsitz auswärts behalten und in München eine Zweitwohnung nehmen, kann die doppelte Haushaltsführung steuerlich greifen – und zugleich die Zweitwohnungsteuer der Stadt anfallen. Beides gehört zusammen betrachtet, bevor Sie sich für ein Modell entscheiden.
Was Sie nicht tun sollten
Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie eine Wohnung betreten haben. Die Masche mit dem angeblich im Ausland befindlichen Eigentümer, dem Schlüsselversand und der Vorabkaution ist in München so alt wie der Wohnungsmangel und funktioniert weiterhin, weil Suchende unter Druck stehen.
Unterschreiben Sie keinen Arbeitsvertrag mit einem Eintrittstermin, den Sie nur halten können, wenn die Wohnungssuche glattgeht. Setzen Sie den Termin vier Wochen später an, als Sie es für nötig halten – ein verschobener Start ist unangenehm, ein geplatzter ist teuer.
Und werten Sie eine Wohnung nicht allein nach dem Quadratmeterpreis. Eine günstigere Wohnung, die täglich fünfzig Minuten mehr Weg kostet, verbraucht im Jahr rund zweihundert Arbeitsstunden an Lebenszeit. Wie Sie diesen Weg vorher realistisch bewerten, steht in Pendeln in München.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.