Das Auto ist in München selten das schnellste Verkehrsmittel und fast nie das billigste – aber für viele Tätigkeiten ist es unersetzlich. Wer im Außendienst arbeitet, Werkzeug transportiert, im Schichtdienst zu Zeiten fährt, in denen kaum etwas fährt, oder aus dem Umland ohne Bahnanschluss kommt, hat wenig Wahl.
Dieser Text behandelt deshalb nicht die Frage, ob man in München Auto fahren sollte, sondern die praktischen Punkte, die sich daraus ergeben: wo das Fahrzeug steht, wann das Rad die bessere Wahl ist und was der Arbeitsweg steuerlich und versicherungsrechtlich bedeutet.
Das eigentliche Problem heißt Abstellen
In den dicht bebauten Vierteln innerhalb und rund um den Mittleren Ring ist der Straßenraum bewirtschaftet. München hat dafür Parklizenzgebiete eingerichtet: Innerhalb eines solchen Gebiets ist das Parken gebührenpflichtig oder zeitlich begrenzt – es sei denn, das Fahrzeug trägt einen gültigen Bewohnerparkausweis für genau dieses Gebiet.
Drei Punkte dazu, die regelmäßig für Ärger sorgen:
Der Ausweis setzt die Hauptwohnung voraus. Wer in München nur mit Nebenwohnung gemeldet ist, bekommt keinen. Das ist der praktische Grund, warum die Entscheidung über Haupt- und Nebenwohnung auch eine Entscheidung über das Parken ist.
Der Ausweis gilt für ein Gebiet, nicht für die Stadt. Er hilft dort, wo Sie wohnen, und nicht dort, wo Sie arbeiten. Wer in einem Lizenzgebiet wohnt und in einem anderen arbeitet, hat das Problem an beiden Enden.
Der Ausweis ist kein Stellplatz. Er befreit von Gebühr und Höchstparkdauer, garantiert aber keine freie Lücke. In nachgefragten Vierteln ist die Suche nach einem Platz am Abend ein eigener Zeitposten.
Das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen oder ihr dauerhaft überlassen sein; bei einem Dienstwagen braucht es dafür eine Bestätigung des Arbeitgebers. Die frühere bundesrechtliche Gebührenobergrenze für Bewohnerparkausweise ist 2020 entfallen; seither setzen die Länder beziehungsweise die Kommunen die Höhe selbst fest. Die aktuelle Münchner Gebühr nennt die Stadt.
Umweltzone und Fahrzeugwahl
München hat seit 2008 eine Umweltzone; für die Einfahrt ist eine grüne Feinstaubplakette erforderlich. Daneben bestehen Beschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, deren Zuschnitt in den letzten Jahren mehrfach verändert worden ist. Wenn Sie vor der Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs stehen, prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Stadt, bevor Sie kaufen – nicht danach.
Wer mit dem eigenen Auto umzieht, muss außerdem an die Zulassungsstelle denken: Bei einem Umzug ist die Anschrift im Fahrzeugschein zu ändern. Das bisherige Kennzeichen darf seit 2015 bundesweit mitgenommen werden; ein Wechsel auf ein Münchner Kennzeichen ist freiwillig.
Wann das Rad die bessere Wahl ist
Auf Strecken bis etwa acht Kilometer ist das Rad in München im Berufsverkehr regelmäßig genauso schnell wie das Auto und oft schneller als eine Verbindung mit zwei Umstiegen. Die Stadt ist flach, das Netz an Radwegen ist in den letzten Jahren ausgebaut worden, und die Parkplatzfrage stellt sich nicht.
Drei nüchterne Einschränkungen: Fahrraddiebstahl ist in München verbreitet – ein gutes Schloss und eine Rahmennummer in den Unterlagen gehören dazu. Der Winterdienst räumt Radwege nicht überall in derselben Qualität wie Fahrbahnen. Und wer am Ziel keine Dusche und keinen abschließbaren Abstellplatz hat, fährt im Sommer oder bei Regen weniger gern; beides ist eine legitime Frage im Vorstellungsgespräch.
Steuerlich interessant ist das Dienstrad: Überlässt der Arbeitgeber ein Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, bleibt der geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Bei der verbreiteten Leasingvariante über Gehaltsumwandlung greift stattdessen eine reduzierte Bewertung. Viele Münchner Arbeitgeber bieten das an, schreiben es aber nicht in die Stellenanzeige.
Was der Arbeitsweg steuerlich bringt
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Sie die Entfernungspauschale ansetzen – je Arbeitstag und je Entfernungskilometer der einfachen Strecke, unabhängig davon, ob Sie fahren, radeln oder gehen. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung; eine längere zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Den aktuell geltenden Satz je Kilometer nennt die Finanzverwaltung; er ist in den letzten Jahren mehrfach geändert worden.
Zwei Punkte werden häufig übersehen: Ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zum Jobticket mindert die Entfernungspauschale. Und ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, wird pauschal versteuert – zusätzlich zur Ein-Prozent-Regelung fällt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein monatlicher Zuschlag je Entfernungskilometer an. Für Elektrofahrzeuge gilt eine reduzierte Bemessungsgrundlage, deren Preisgrenze mehrfach angehoben worden ist.
Ein kostenloser Parkplatz am Arbeitsplatz ist dagegen kein steuerpflichtiger Vorteil. Er liegt im überwiegenden Interesse des Betriebs und wird deshalb nicht als Arbeitslohn behandelt – ein Grund mehr, im Gespräch danach zu fragen.
Versichert ist der direkte Weg
Der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Absatz 2 SGB VII). Das gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und auch für den Fußweg.
Geschützt ist der unmittelbare Weg. Wer unterwegs einkauft, verlässt den versicherten Weg für die Dauer des Abwegs. Zwei praktisch wichtige Ausnahmen gibt es aber: Umwege, um ein Kind wegen der eigenen Berufstätigkeit in fremde Obhut zu bringen oder abzuholen, sind versichert, ebenso Umwege für eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen.
Wer in München wohnt und einen Teil der Strecke mit dem Rad zur S-Bahn fährt, ist also auf beiden Abschnitten geschützt. Wer den Weg zum Einkaufen unterbricht, für diese Strecke nicht.
Die Kombination ist meist die beste Lösung
Für viele Wege aus dem Umland ist die belastbarste Variante nicht Auto oder Bahn, sondern beides: mit dem Auto zu einem Park-and-Ride-Platz an einer S-Bahn-Station, von dort weiter mit dem Deutschlandticket. Das umgeht die Parkplatzfrage in der Stadt und den Stau auf den Einfallstraßen, kostet aber einen Umstieg und setzt voraus, dass der Platz morgens noch frei ist – prüfen Sie das an einem Werktag um sieben Uhr, nicht am Sonntagnachmittag.
Wenn Sie eine Stelle noch suchen und wissen, dass Sie auf das Auto angewiesen sind, lohnt es sich, die Lage des Arbeitsorts früh mitzuprüfen. Berufsfelder wie Handwerk & Produktion, Logistik & Verkehr und Bau & Immobilien führen häufiger in Gewerbegebiete mit eigenen Stellplätzen als in Innenstadtlagen – und das ist in München ein echter Vorteil. Die offenen Stellen lassen sich danach eingrenzen.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.