Zum Inhalt springen
Bewerbung

Vor dem Gespräch: Anfahrt, Haus, Fragen

Zwei Drittel eines Vorstellungsgesprächs sind vorhersehbar – und ein Teil davon entscheidet sich, bevor Sie das Gebäude betreten. Zur Anreise im Stadtgebiet, zur Vorbereitung auf das Haus und zu den Fragen, die Sie selbst stellen.

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Ein Vorstellungsgespräch dauert selten länger als eine Stunde, und der größte Teil dieser Stunde ist planbar. Was nicht planbar ist – die Chemie, die Tagesform des Gegenübers, eine unerwartete Fachfrage –, wird umso wichtiger, je mehr vom Planbaren Sie vorher erledigt haben. Deshalb beginnt dieser Text nicht bei den Antworten, sondern bei der Einladung.

Die Einladung genau lesen

In der Einladung stehen vier Angaben, die alle Folgen haben: die Adresse, das Gebäude oder Haus auf dem Gelände, die Uhrzeit und die Namen der Beteiligten.

Die Namen sind der unterschätzte Teil. Ob Sie mit der Personalabteilung allein sprechen oder mit der künftigen Führungskraft und einem Betriebsratsmitglied, ändert den Charakter des Termins vollständig. Sitzt die Fachseite mit am Tisch, wird fachlich gefragt; sitzt sie nicht dabei, ist es eine Vorauswahl, und die entscheidende Runde kommt noch.

Ist eine Dauer angegeben, rechnen Sie mit ihr. Eine halbe Stunde ist ein Kennenlernen, zwei Stunden bedeuten fast immer mehrere Gesprächspartner oder eine Aufgabe.

Die Anreise im Stadtgebiet

Zu früh ankommen ist unangenehm, zu spät ankommen ist teuer. Beides lässt sich vermeiden, wenn Sie den Weg vorher einmal durchdenken.

Drei Punkte, die in München regelmäßig unterschätzt werden:

Das Gelände ist nicht die Adresse. Große Arbeitgeber haben mehrere Gebäude, teils über den Stadtteil verteilt, mit Werkschutz und Anmeldung am Tor. Vom Eingang bis zum Besprechungsraum können zehn Minuten vergehen. Fragen Sie in der Bestätigungsmail nach, an welchem Tor Sie sich melden sollen, und nehmen Sie einen Ausweis mit.

Die S-Bahn hängt an einer Strecke. Alle Linien laufen im Zentrum über dieselbe Stammstrecke. Eine Störung dort trifft nicht eine Linie, sondern alle gleichzeitig, und eine Umfahrung kostet leicht eine halbe Stunde. Wenn Ihr Weg über diesen Abschnitt führt, planen Sie den Puffer nicht mit zehn, sondern mit dreißig Minuten – oder nehmen Sie eine Verbindung früher und trinken in der Nähe einen Kaffee.

Parken ist selten die einfachere Lösung. In weiten Teilen der Stadt gilt Parkraumbewirtschaftung, Besucherplätze auf dem Betriebsgelände sind meist angemeldet. Wenn Sie mit dem Auto kommen, klären Sie das vorher; sonst suchen Sie zwanzig Minuten und kommen erhitzt an.

Für ein Videogespräch gilt dasselbe in klein: Technik am Vortag prüfen, ruhiger Hintergrund, Licht von vorn, Telefonnummer des Gegenübers griffbereit. Fällt die Verbindung aus, rufen Sie an, statt zu warten.

Was Sie über das Haus wissen sollten

Nicht die Selbstdarstellung – die kennt Ihr Gegenüber besser als Sie. Nützlich ist, was Sie in eine Frage verwandeln können:

  • Welche Gesellschaft stellt ein, und wie verhält sie sich zur Marke auf dem Briefkopf?
  • Wie viele Standorte hat das Haus im Stadtgebiet, und an welchem wäre Ihr Arbeitsplatz?
  • Ist der Betrieb tarifgebunden, und wenn ja, an welchen Tarifvertrag?
  • Was hat sich zuletzt verändert – ein neuer Standort, ein Zusammenschluss, ein neues Geschäftsfeld?
  • Ist die Stelle neu geschaffen oder eine Nachbesetzung?

Die ersten beiden Fragen beantwortet oft schon die Seite des Arbeitgebers auf diesem Portal: Sie führt alle offenen Stellen einer Marke zusammen, und wer dort sieht, dass neben seiner eigenen noch acht weitere Stellen derselben Abteilung ausgeschrieben sind, geht mit einer anderen Frage ins Gespräch. Für Häuser wie TÜV SÜD, Rohde & Schwarz oder die Schön Klinik lässt sich das in einer Minute nachsehen.

Dazu die Stelle selbst: die Anzeige Satz für Satz, mit zwei Markierungsfarben. Die erste für alles, wozu Sie eine Geschichte haben, die zweite für alles, wo Ihnen etwas fehlt. Beide Farben kommen im Gespräch vor, und für die zweite brauchen Sie eine Antwort, die ohne Rechtfertigung auskommt.

Und prüfen Sie das Niveau Ihres Berufs, bevor über Geld gesprochen wird – für viele Tätigkeiten stehen die üblichen Spannen im Gehaltsvergleich und in den verwandten Profilen. Nicht als Argument, sondern damit Sie eine Zahl einordnen können, wenn sie fällt.

Der Teil, in dem Sie sprechen

"Erzählen Sie etwas über sich" ist keine Einladung zur Biografie. Gemeint ist die Frage, wie Ihr Weg mit dieser Stelle zusammenhängt.

Zwei bis drei Minuten genügen: woher Sie fachlich kommen, was Sie zuletzt verantwortet haben, und was Sie hierher führt. Die Chronologie ab der Schule ist der häufigste Fehler, die reine Stationenliste der zweithäufigste. Sprechen Sie den Text einmal laut und stoppen Sie die Zeit; alles über vier Minuten wird nicht mehr zugehört.

Auf die übrigen Standardfragen gilt jeweils eine kurze Regel. Bei der Frage nach dem Wechselgrund antworten Sie nach vorn und nicht zurück. Bei der Frage nach Schwächen nennen Sie etwas Echtes, das für diese Stelle nicht zentral ist, und sagen dazu, wie Sie damit umgehen. Bei fehlender Erfahrung sagen Sie, dass sie fehlt, und was Sie stattdessen mitbringen – Behauptetes fällt spätestens in der Probezeit auf. Und wenn nach fünf Jahren gefragt wird, ist eine mittelgroße, ehrliche Antwort besser als eine ehrgeizige.

Was nicht gefragt werden darf

Wo eine Frage mit der Tätigkeit nichts zu tun hat, muss sie nicht beantwortet werden. Grundlage sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Benachteiligungsverbote der §§ 1 und 7 AGG (Stand 2026). Betroffen sind typischerweise Schwangerschaft und Familienplanung, Konfession, Parteibuch und Gewerkschaftszugehörigkeit. Vorstrafen und Gesundheitsangaben darf ein Arbeitgeber nur insoweit erfragen, wie die ausgeschriebene Aufgabe das verlangt – bei einer Tätigkeit mit Personenbeförderung sieht das anders aus als am Schreibtisch.

Eine solche Frage dürfen Sie falsch beantworten, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Klüger ist es meist, die Frage nicht als unzulässig zu markieren, sondern ruhig auf die Aufgabe zurückzukommen. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, entscheidet die konkrete Stelle; dieser Abschnitt ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Ihre eigenen Fragen

Am Ende kommt die Frage nach Ihren Fragen, und "nein, alles klar" ist die schwächste Antwort, die es gibt. Bereiten Sie vier oder fünf vor und stellen Sie die, die noch offen sind.

Fragen, die zeigen, dass Sie das Haus verstanden haben:

  • Was ist an diesem Standort anders als an den übrigen?
  • Was müsste in einem halben Jahr passiert sein, damit Sie mit der Besetzung zufrieden sind?
  • Wie ist das Team zusammengesetzt, und wer entscheidet worüber?
  • Wie läuft die Einarbeitung, und wer begleitet sie?
  • Gibt es Regelungen zu mobiler Arbeit, und wie werden sie gehandhabt?
  • Wie viele Runden hat das Verfahren noch, und wann wird entschieden?

Fragen zu Urlaub, Arbeitszeit und Zuschüssen sind legitim. Sie gehören ans Ende Ihrer Liste, nicht an den Anfang – nicht aus Etikette, sondern weil die ersten Fragen bestimmen, worüber gesprochen wird.

Danach

Notieren Sie noch am selben Tag, was Sie erfahren haben: Namen, Zuschnitt der Stelle, offene Punkte, Ihr Eindruck. Beim zweiten Gespräch ist das die halbe Vorbereitung.

Lassen Sie sich einen Termin nennen, bis zu dem eine Rückmeldung kommt. Ist er verstrichen, dürfen Sie anrufen – daran ist nichts Aufdringliches, und in großen Häusern ist ein liegengebliebener Vorgang der wahrscheinlichere Grund als eine Absage. Kommt am Ende doch eine, bitten Sie um den Grund; eine konkrete Auskunft bringt Sie weiter als jede Ratgeberliste. Was im Stadtgebiet sonst noch offen ist, steht in den offenen Stellenangeboten.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

Weiterlesen

Alle Artikel

JobMedia MUC verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz