Der öffentliche Dienst ist in München ein großer Teil des Arbeitsmarkts, und er funktioniert bei der Einstellung anders als die Privatwirtschaft. Nicht langsamer aus Nachlässigkeit, sondern langsamer, weil das Verfahren rechtlich gebunden ist. Wer das versteht, bewirbt sich deutlich erfolgreicher – und ärgert sich weniger.
Wer in München öffentlicher Arbeitgeber ist
Drei Ebenen überlagern sich in dieser Stadt.
Die Landeshauptstadt München ist die Kommune: Verwaltung, Kitas, Schulen in städtischer Trägerschaft, Sozialreferat, Baureferat, Feuerwehr, Kreisverwaltungsreferat. Sie beschäftigt mehrere zehntausend Menschen und bildet damit eine der größten Belegschaften der Region.
Der Freistaat Bayern ist mit Ministerien, Landesbehörden, Gerichten, staatlichen Schulen, den Universitäten und den Universitätskliniken präsent. Formal sind das verschiedene Dienstherren und Tarifbereiche.
Der Bund und die Sozialversicherungsträger kommen hinzu – Bundesbehörden mit Münchner Standorten, Rentenversicherung, Krankenkassen, Agentur für Arbeit.
Daneben stehen kommunale Unternehmen und Einrichtungen, die dem öffentlichen Sektor zuzurechnen sind, ohne im engeren Sinn Behörde zu sein: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Kliniken, Wohnungsbaugesellschaften. Sie folgen zum Teil eigenen Tarifwerken und bewerben sich am Arbeitsmarkt wie Unternehmen.
Auch in diesem Portal sind sie vertreten: Ausschreibungen der Landeshauptstadt München, der Stadtwerke und der beiden Universitätskliniken – des LMU Klinikums und des Klinikums rechts der Isar – stehen hier neben denen der Privatwirtschaft. Welche Häuser in München überhaupt regelmäßig ausschreiben und wie viele Stellen sie offen haben, zeigt die Arbeitgeberübersicht.
Warum das Verfahren so streng ist
Grundlage ist Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: Jeder hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dieser Satz klingt abstrakt, hat aber sehr konkrete Folgen.
Stellen müssen ausgeschrieben werden. Die Auswahl muss anhand der ausgeschriebenen Kriterien erfolgen und dokumentiert werden. Das Verfahren muss nachvollziehbar sein, weil unterlegene Bewerberinnen und Bewerber es gerichtlich überprüfen lassen können – bei Beamtenstellen gibt es dafür die Konkurrentenklage, und vor der Besetzung wird über die Auswahlentscheidung informiert.
Für Sie als bewerbende Person folgen daraus drei Konsequenzen:
Das Anforderungsprofil ist bindend. Was dort als zwingend gefordert wird, muss erfüllt und nachgewiesen sein. Eine fehlende formale Voraussetzung lässt sich nicht durch Begeisterung ausgleichen – die Bewerbung scheidet in der ersten Sichtung aus, auch wenn der Mensch gepasst hätte. Prüfen Sie das Profil Zeile für Zeile, bevor Sie schreiben.
Vollständigkeit schlägt Originalität. Legen Sie alle geforderten Nachweise bei: Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Anerkennungsbescheide, gegebenenfalls Führungszeugnis. Eine unvollständige Mappe wird nicht nachgefordert, wenn genug vollständige vorliegen. Kreative Formate helfen nicht; eine saubere, lückenlose Darstellung des Werdegangs schon.
Fristen sind Fristen. Eine Bewerbung nach Ablauf wird in aller Regel nicht berücksichtigt, auch nicht um einen Tag.
Was Sie an Zeit einplanen müssen
Rechnen Sie von der Bewerbung bis zur Zusage mit zwei bis vier Monaten, in einzelnen Fällen länger. Das liegt an der Struktur: Auf die Sichtung folgt ein strukturiertes Auswahlgespräch, oft vor einer Kommission aus Fachbereich, Personalstelle und weiteren Beteiligten; danach wirken Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung an der Einstellung mit.
Planen Sie das ein, wenn Sie parallel im privaten Sektor suchen, wo eine Zusage nach drei Wochen möglich ist. Und geben Sie die vorhandene Kündigungsfrist im Bewerbungsbogen realistisch an – ein zu früher Wunschtermin bringt nichts, weil das Verfahren ohnehin seine Zeit braucht.
Das strukturierte Gespräch hat eine eigene Logik: Alle Bewerbenden bekommen weitgehend dieselben Fragen, die Antworten werden bewertet und protokolliert. Das wirkt unpersönlich, ist aber fair – und es belohnt Vorbereitung. Bereiten Sie zu jeder Anforderung des Profils ein konkretes Beispiel aus Ihrer bisherigen Arbeit vor. Freie Rede über Motivation trägt hier weniger weit als in einem Bewerbungsgespräch der Privatwirtschaft.
Eine Regel, die viele nicht kennen: Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Wer eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat, sollte sie deshalb in der Bewerbung angeben.
Wo trotzdem verhandelt wird
Es stimmt, dass das Entgelt tariflich festgelegt ist und dass es keine freie Gehaltsverhandlung gibt. Es stimmt nicht, dass gar nichts zu besprechen wäre. Drei Punkte sind regelmäßig beweglich:
Die Stufenzuordnung. Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es Stufen, die sich nach Erfahrungszeit bemessen. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung angerechnet werden, sodass Sie nicht in der ersten Stufe beginnen. Das ist kein Automatismus – legen Sie Arbeitszeugnisse vor, aus denen die einschlägige Tätigkeit hervorgeht, und fragen Sie ausdrücklich danach.
Eine höhere Stufe zur Deckung des Personalbedarfs. Bei Berufen, die schwer zu besetzen sind, lässt das Tarifrecht zu, vorweg eine höhere Stufe zu gewähren. In München betrifft das etliche Bereiche – von der Kindertagesbetreuung über technische Berufe bis zur IT.
Die Eingruppierung selbst. Sie folgt der Tätigkeit, nicht der Person, und ergibt sich aus der Stellenbeschreibung. Wenn Ihre künftigen Aufgaben von der Beschreibung abweichen, ist das ein Thema – allerdings eines für die Zeit nach der Einstellung.
Hinzu kommen Bestandteile, die es in der Privatwirtschaft so nicht gibt: eine Zusatzversorgung als Betriebsrente, geregelte Arbeitszeiten mit Zeiterfassung, und in München ein besonderer Punkt – die Stadt zahlt ihren Beschäftigten einen eigenen Ballungsraumzuschlag, die München-Zulage, mit einem zusätzlichen Betrag je Kind; der Freistaat kennt für seine Bediensteten im Verdichtungsraum eine vergleichbare Zulage. Die Beträge stehen in den jeweils geltenden Regelungen.
Und ein Punkt, der in dieser Stadt erheblich wiegt: Sowohl die Landeshauptstadt als auch der Freistaat halten Wohnungen für eigene Beschäftigte vor. Der Kreis der Berechtigten und die Wartezeiten sind begrenzt, aber die Frage danach gehört in jedes Einstellungsgespräch.
Tarifbeschäftigung oder Beamtenverhältnis
Der größere Teil der Stellen ist Tarifbeschäftigung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag. Das Beamtenverhältnis setzt in der Regel eine bestimmte Laufbahnbefähigung voraus, meist über einen Vorbereitungsdienst, dazu eine gesundheitliche Eignung und die Einhaltung einer Höchstaltersgrenze, die das bayerische Laufbahnrecht festlegt und von der es nur eng gefasste Ausnahmen gibt. Ein Quereinstieg direkt ins Beamtenverhältnis ist möglich, aber die Ausnahme.
Befristungen gibt es auch hier, vor allem bei Projekten und bei aus befristeten Mitteln finanzierten Stellen. Die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gelten unverändert; eine sachgrundlose Befristung ist bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie schon einmal beschäftigt waren, in der Regel unzulässig – ein Punkt, den man vor der Unterschrift prüfen sollte.
Für wen sich der Blick lohnt
Besonders gesucht sind in München Fachkräfte in Bildung & Soziales, in der Kaufmännischen Verwaltung, in Gesundheit & Pflege sowie in technischen Berufen von Bau & Immobilien bis IT & Software. Berufe wie Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik finden ihren Arbeitsmarkt hier ganz überwiegend im öffentlichen und freigemeinnützigen Bereich.
Wer aus der Privatwirtschaft kommt, tauscht in der Regel Verhandlungsspielraum gegen Planbarkeit: transparentes Entgelt, belastbare Arbeitszeitregeln, Zusatzversorgung, hohe Beschäftigungssicherheit. Ob das ein guter Tausch ist, hängt vom Lebensabschnitt ab – in einer Stadt mit diesem Kostenniveau ist die Planbarkeit für viele das stärkere Argument.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.