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Gehalt

Gehalt verhandeln, wenn die Stadt teuer ist

In München entscheidet nicht allein die Zahl im Vertrag, sondern was nach Miete und Arbeitsweg von ihr übrig bleibt. Wie man zu einer belastbaren Forderung kommt und welche Bestandteile daneben echtes Geld sind.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Wer über Geld spricht, verhandelt nicht über seinen Wert als Mensch, sondern über einen Preis: den Preis einer bestimmten Tätigkeit, bei diesem Betrieb, an diesem Ort. Der dritte Teil dieses Preises wird am häufigsten unterschätzt, und in München fällt er stärker ins Gewicht als fast überall sonst im Land.

Warum der Vergleich mit anderen Städten wenig hilft

Zwei Gehaltszahlen aus zwei Städten sind keine zwei vergleichbaren Angebote. Sie unterscheiden sich in dem, was danach übrig bleibt, und die Wohnkosten machen den größten Teil dieses Unterschieds aus.

Daraus folgen zwei Dinge, die in beide Richtungen gelten:

Ein Aufschlag ist kein Automatismus. Kein Arbeitgeber zahlt mehr, weil die Stadt teuer ist. Er zahlt mehr, wenn er sonst niemanden bekommt. Das ist in einigen Bereichen der Fall und in anderen ausdrücklich nicht.

Ein höheres Angebot ist noch kein besseres. Wer aus einer günstigeren Region zuzieht, sollte vor der Zusage einmal rechnen: Angebot minus Wohnkosten minus Arbeitsweg, gegen die bisherige Lage gestellt. Diese Rechnung ist unangenehm und spart im Zweifel ein Jahr.

Woher eine belastbare Zahl kommt

Der erste Griff geht nicht zu einem Rechner im Internet, sondern zur Frage nach der Tarifbindung.

Ist der Betrieb tarifgebunden, verhandeln Sie keine Summe, sondern eine Eingruppierung: Entgeltgruppe und Stufe. Das klingt nach weniger Spielraum und ist in Wahrheit die bessere Ausgangslage – die Tabelle ist öffentlich, die Zuordnung Ihrer Tätigkeit ist überprüfbar, und über die Anerkennung einschlägiger Vorerfahrung für die Stufenzuordnung lässt sich sehr wohl sprechen. Bei kommunalen und staatlichen Arbeitgebern im Stadtgebiet – der Landeshauptstadt München, den Stadtwerken München –, in Kliniken und in Teilen der Industrie ist das der Normalfall. Was dort in welcher Gruppe gezahlt wird, etwa als Pflegefachkraft, steht in der Entgelttabelle des jeweiligen Tarifvertrags und ist damit von außen nachprüfbar.

Ist er es nicht, brauchen Sie eine eigene Herleitung. Dafür nehmen Sie das übliche Niveau der Tätigkeit – für viele Berufe stehen die Spannen nach Erfahrungsstufe im Gehaltsvergleich, etwa für Bauleiterinnen und Bauleiter oder im IT-Bereich –, dazu die Größe und die Branche des Betriebs und Ihre einschlägigen Jahre. Solche Werte sind Orientierung und keine amtliche Statistik.

Aus alldem bilden Sie zwei Zahlen: eine, die Sie nennen, und eine, unter der Sie nicht zusagen. Die zweite bleibt für sich. Sie ist nur dann etwas wert, wenn Sie sie vor dem Gespräch festgelegt haben.

Bestandteile, die hier mehr wert sind als anderswo

Wenn die Summe an einer Grenze steht – ein Budget, eine Entgeltgruppe, ein Gefüge im Team –, ist das Gespräch nicht zu Ende. Es wechselt nur das Thema. Die folgenden Punkte sind in dieser Stadt kein Trostpreis, sondern Geld:

  • Fahrtkosten und Jobticket. § 3 Nr. 15 EStG stellt Nahverkehrszuschüsse steuerfrei, sofern der Betrieb sie oben drauf legt und nicht in das ohnehin geschuldete Entgelt hineinrechnet (Stand 2026). Der Preis dafür ist eine gekürzte Entfernungspauschale in der Steuererklärung. Unter dem Strich bringt ein übernommenes Ticket trotzdem mehr, als dieselbe Summe im Brutto brächte.
  • Wohnraum. Manche Häuser vergeben Werk- oder Dienstwohnungen oder beteiligen sich an der Miete. Steuerlich gibt es dafür einen eigenen Bewertungsabschlag: Nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG bleibt ein Drittel der ortsüblichen Miete außer Ansatz, solange diese ohne umlagefähige Kosten nicht über 25 Euro je Quadratmeter liegt. Fragen Sie danach, auch wenn nichts davon in der Anzeige steht.
  • Kinderbetreuung. Betriebsplätze, Belegrechte oder ein Zuschuss zur Betreuung ersetzen in München regelmäßig einen vierstelligen Jahresbetrag – und zwar denjenigen, den man sonst gar nicht bekommt, weil kein Platz frei ist.
  • Ballungsraumzulage und München-Zulage. Im öffentlichen Dienst gibt es dafür eigene Regelwerke; Näheres steht in Zuschläge und Zulagen.
  • Mobile Arbeit. Zwei feste Tage ohne Arbeitsweg sind bei langem Pendelweg ein Gegenwert in Zeit und Fahrtkosten, der sich beziffern lässt. Rechnen Sie ihn aus, bevor Sie ihn gegen Gehalt tauschen.
  • Altersvorsorge, Urlaubstage, Fortbildungsbudget mit Freistellung, eine schriftlich terminierte Überprüfung nach zwölf Monaten.

Der letzte Punkt ist der am häufigsten verschenkte. Eine Absichtserklärung über eine spätere Prüfung ist wertlos, sobald die Person wechselt, die sie abgegeben hat. Ein Datum und ein Maßstab im Vertrag überleben den Wechsel.

Wann die Zahl fällt, und wie

Fragt die Anzeige nach der Gehaltsvorstellung, gehört sie in die Bewerbung – eine übergangene Frage fällt auf. Sonst ist der beste Zeitpunkt der, an dem Sie die Aufgabe einschätzen können: meist gegen Ende des ersten Gesprächs, besser noch im zweiten. Wer bis dorthin gekommen ist, ist gewollt, und das verändert die Lage spürbar.

Wird früh gefragt und wissen Sie zu wenig, dürfen Sie das sagen. Diese Antwort trägt genau einmal.

Üblich ist das Jahresbrutto; in gewerblichen und pflegerischen Berufen wird eher in Monatsbeträgen gerechnet. Welche Form Sie wählen, ist gleichgültig, solange Sie den Bezug dazusagen: wie viele Wochenstunden, ob Zulagen und Sonderzahlungen enthalten sind. Fehlt das, reden beide Seiten über verschiedene Dinge. Und legen Sie sich auf einen Wert fest. Eine Spanne von 42.000 bis 48.000 Euro ist für Ihr Gegenüber eine Forderung von 42.000 Euro.

Was als Argument trägt

Es zählt der Nutzen für den Betrieb, nicht der eigene Bedarf. Belastbar sind einschlägige Jahre, Verantwortung mit Umfang, fehlende Einarbeitungszeit, formale Qualifikationen, die die Stelle voraussetzt, und Aufgaben, die im Zuschnitt stecken, ohne in der Anzeige zu stehen: Rufbereitschaft, Einarbeitung anderer, Reisetätigkeit, Schichtdienst.

Nicht belastbar sind die eigene Miete, das bisherige Gehalt als solches und Zahlen, die jemand im Kollegenkreis erzählt hat. Die Miete ist der Grund, warum Sie verhandeln – ein Argument ist sie nicht.

Die Erhöhung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Die Ausgangslage ist eine völlig andere. Nicht eine Prognose steht zur Debatte, sondern etwas, das bereits stattgefunden hat – vorausgesetzt, jemand hat es festgehalten. Legen Sie sich dafür eine Datei an und tragen Sie im Laufe des Jahres ein, was dazugekommen ist: ein neuer Aufgabenbereich, eine Vertretung, ein Abschluss, ein Vorgang, den Sie geradegezogen haben. Wer ohne diese Aufstellung in den Termin geht, redet über Eindrücke.

Bitten Sie um einen eigenen Termin zum Thema Vergütung, statt es zwischen zwei Besprechungen anzubringen. Beide Seiten bereiten sich dann vor, und das nützt in aller Regel Ihnen. Günstige Zeitpunkte sind der Abschluss eines Vorhabens, das Jahresgespräch und die Phase vor der Budgetplanung.

Was das Gesetz sichert

Die Untergrenze zieht das Mindestlohngesetz. Seit dem 1. Januar 2026 sind es 13,90 Euro je Zeitstunde; zum 1. Januar 2027 steigt der Betrag auf 14,60 Euro. Etliche Branchen kennen darüber hinaus eigene tarifliche Untergrenzen. Was darunter vereinbart wird, gilt nicht.

Das Entgelttransparenzgesetz gibt Ihnen ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Beschäftigten ein Auskunftsrecht: über die Maßstäbe, nach denen das Entgelt festgelegt wird, und über das Vergleichsentgelt einer Gruppe, die Gleiches oder Gleichwertiges tut. Das Verfahren hat Hürden, und als Druckmittel taugt es nicht – wohl aber, um eine Ahnung durch eine Zahl zu ersetzen. Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie reicht weiter; wie weit sie in deutsches Recht übernommen ist, sollten Sie prüfen, bevor Sie sich darauf stützen. Rechtsberatung leistet dieser Abschnitt nicht.

Bevor Sie zusagen

Ein Anruf zwischen zwei Besprechungen ist der schlechteste Rahmen für eine Zusage. Bitten Sie um das Angebot in Schriftform und um zwei Tage Zeit. Niemand liest das als Unentschlossenheit; im Gegenteil.

Lesen Sie in diesen zwei Tagen den vollständigen Vertrag und nicht nur die Zeile mit dem Betrag. Wochenarbeitszeit, Befristung, Probezeit, Fristen und Nebenabreden gehören zur selben Verhandlung – und wie Sie das Thema Geld im Gespräch überhaupt platzieren, steht in Vor dem Gespräch.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen aus München, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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