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Vertrieb & Kundenservice

Verkäufer mit Stellvertretung

Verkäufer mit Stellvertretung beraten Kundschaft, kassieren und pflegen die Ware wie andere Verkaufskräfte, vertreten aber zusätzlich die Filial- oder Abteilungsleitung. In deren Abwesenheit tragen sie die Verantwortung für Personal, Kasse und Ablauf im Laden.

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Gehalt

Was man als Verkäufer mit Stellvertretung verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 2.400 € 2.700 € 3.000 € 32.400 €
Mit Berufserfahrung 2.700 € 3.000 € 3.400 € 36.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 3.000 € 3.400 € 3.900 € 40.800 €

Entscheidend ist, ob der Betrieb nach den regionalen Tarifverträgen für den Einzel- und Versandhandel zwischen Handelsverband und ver.di bezahlt, die für Stellvertretungen eine höhere Gehaltsgruppe oder Zulage vorsehen; viele Betriebe sind nicht tarifgebunden und zahlen deutlich weniger. Große Discounter und Lebensmittelketten zahlen Stellvertretungen häufig mehr als kleine Fachgeschäfte.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was macht ein Verkäufer mit Stellvertretung?

Der größte Teil des Arbeitstages unterscheidet sich kaum von dem einer normalen Verkaufskraft: Kundinnen und Kunden beraten, Ware annehmen und einräumen, Preise auszeichnen, Regale auffüllen, an der Kasse stehen und Reklamationen bearbeiten. Dazu kommt die Verantwortung, die mit der Stellvertretung verbunden ist. Wenn die Filial- oder Abteilungsleitung frei hat, krank ist oder im Urlaub, führt der Stellvertreter den Laden. Er öffnet und schließt die Filiale, teilt die Schicht ein, zählt die Kassen ab, kümmert sich um Kassendifferenzen und den Tagesabschluss, gibt Bestellungen auf und entscheidet bei Kundenbeschwerden, die über das Übliche hinausgehen. Oft gehört auch die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Auszubildender dazu, ebenso die Kontrolle von Mindesthaltbarkeitsdaten, Inventuren und die Umsetzung von Vorgaben der Zentrale, etwa bei Aktionswaren oder Warenpräsentation.

Wie wird man Verkäufer mit Stellvertretung?

Der übliche Einstieg ist eine zweijährige duale Ausbildung zum Verkäufer oder eine dreijährige Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann im Einzelhandel. Wer die zweijährige Ausbildung abgeschlossen hat, kann das dritte Jahr anhängen. Die Stellvertretung ist kein eigener Ausbildungsberuf, sondern eine Funktion, in die man nach einigen Jahren im Betrieb hineinwächst oder auf die man sich gezielt bewirbt. Größere Handelsketten und Discounter bieten eigene Programme an, in denen Verkaufskräfte auf die Stellvertretung vorbereitet werden. Quereinsteiger ohne Handelsausbildung haben vor allem dann Chancen, wenn sie Verkaufserfahrung und Verlässlichkeit nachweisen können, etwa nach längerer Tätigkeit als Aushilfe oder in der Gastronomie.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist körperlich anstrengend. Man steht und läuft fast die ganze Schicht, hebt Kisten, zieht Rollcontainer und arbeitet teils in Kühl- und Lagerbereichen. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten: Spätdienste bis 20 oder 22 Uhr, regelmäßige Samstagsarbeit und vor Feiertagen besonders volle Tage sind normal. Hinzu kommt die Verantwortung ohne die volle Entscheidungsbefugnis der Leitung. Der Stellvertreter muss Lücken im Dienstplan schließen, was in vielen Filialen wegen Personalmangels häufig vorkommt und nicht selten bedeutet, selbst einzuspringen. Er steht zwischen Kollegium und Leitung, muss Anweisungen durchsetzen und gleichzeitig mit den Kolleginnen an der Kasse stehen. Gelassenheit im Umgang mit unfreundlicher Kundschaft, Sorgfalt beim Umgang mit Geld und ein Grundverständnis für Zahlen sind unverzichtbar.

Aussichten

Der Einzelhandel sucht seit Jahren Personal, besonders Kräfte, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Stellvertretungen sind deshalb vergleichsweise leicht zu bekommen, vor allem im Lebensmittelhandel und bei Discountern. Gleichzeitig verändert sich die Branche: Onlinehandel, Filialschließungen in Innenstädten und Selbstbedienungskassen verringern in manchen Sparten die Zahl der Stellen. Die Stellvertretung gilt als übliche Vorstufe zur Filialleitung. Wer weiter aufsteigen möchte, kann sich zur Handelsfachwirtin oder zum Handelsfachwirt fortbilden und damit auch Bezirks- oder Verkaufsleitungen anstreben.

Aufgaben

  • Filiale öffnen, schließen und den Tagesabschluss machen
  • Kassen abrechnen und Kassendifferenzen klären
  • Dienstpläne erstellen und bei Ausfällen umplanen
  • Kundschaft beraten und Reklamationen bearbeiten
  • Ware bestellen, annehmen und einräumen
  • Neue Mitarbeitende und Auszubildende einarbeiten
  • Inventuren und Kontrollen von Haltbarkeitsdaten durchführen
  • Die Filialleitung bei Abwesenheit vollständig vertreten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verkäufer oder Kaufmann im Einzelhandel oder mehrjährige Verkaufserfahrung
  • Bereitschaft zu Spätdiensten und Samstagsarbeit
  • Körperliche Belastbarkeit für langes Stehen und Heben
  • Sorgfalt im Umgang mit Bargeld und Kassensystemen
  • Durchsetzungsvermögen und Fähigkeit, ein kleines Team anzuleiten
  • Freundlicher und ruhiger Umgang mit Kundschaft

Wo man arbeitet

  • Supermärkte und Discounter
  • Drogeriemärkte
  • Fachgeschäfte für Mode, Schuhe oder Elektronik
  • Bau- und Gartenmärkte
  • Warenhäuser
  • Tankstellenshops und Bahnhofsbuchhandlungen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist eine zweijährige Ausbildung zum Verkäufer oder eine dreijährige zum Kaufmann im Einzelhandel mit IHK-Abschluss. Danach folgen meist zwei bis drei Jahre Berufserfahrung, bevor die Stellvertretung übernommen wird, oft begleitet von internen Schulungen des Handelsunternehmens.

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